1. Kleinserienrichtline der Nationalen Klimaschutzoffensive
Seit dem 01. März 2018 fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzrichtlinie auch "Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung (Schwerlastfahrräder)". Die Förderung läuft bis zum 28. Februar 2021.
Gefördert werden E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger die jeweils ein Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter (m³) und eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm aufweisen. Bei Gespannen muss das Gesamttransportvolumen mindestens 1 m³ erreichen.
Die Förderhöhe ist auf eine Förderhöchstgrenze von 30 % (jedoch maximal 2.500 Euro) der förderfähigen Ausgaben oder Kosten festgelegt. Förderanträge sind an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zu richten. Anträge sind unbedingt vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.klimaschutz.de/kleinserien-richtlinie sowie auf www.bafa.de.
2. Nationale Klimaschutzinitiative
Im Bereich Klimaschutz und nachhaltige Mobilität werden gefördert:
Antragsberechtigte sind vor allem Kommunen. Höhere Förderquote für Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Sportstätten. Außerdem erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen.
Kumulierbarkeit mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Beteiligung durch Eigenmittel von mindestens 15 Prozent erfolgt.
Information und Kontakt zur nationalen Klimaschutzinitiative
3. Nationaler Radverkehrsplan 2020
Nichtinvestive Modellprojekte zur Förderung der Fahrradmobilität:
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr.
Erprobung und Schaffung von Angeboten im Bereich Radverkehr und/oder nachhaltige Mobilität (z. B. Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV).
Ergebnisse müssen übertragbar sein oder neue Erkenntnisse bringen.
Projektbeispiel: Fahrradmobilität in großen Gewerbe- und Dienstleistungsstandorten