Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität veröffentlicht
Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität ist ein neues Förderinstrument für hessische Kommunen. Seit dem 21. August 2017 ist die Förderrichtlinie Nahmobilität in Kraft und kann hier heruntergeladen werden.
Im Durchführungserlass vom 29. August 2017 werden wichtige Hinweise für die Förderung gegeben.
Gefördert werden Projekte für die Mobilität
- zu Fuß,
- mit dem Fahrrad (auch mit Elektrounterstützung)
- und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln bzw. Fortbewegungsmöglichkeiten
- auch in der Verknüpfung mit dem Bus- und Bahnverkehr
Die Förderrichtlinie beinhaltet u.a. die Förderung von Baumaßnahmen (auch „kleine“ Maßnahmen), die Förderung von Planungsleistungen für innovative Projekte (z.B. Raddirektverbindungen) und von Rad- und Fußverkehrskonzepten und soll bei der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit für die Nahmobilität unterstützen. Antragsberechtigt sind:
- Städte
- Gemeinden
- Gemeindeverbände (Landkreise)
- Zweckverbände
- und ab 2018 auch: Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunter-nehmen, soweit diese Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommunen zuständig sind
Grundsätzlich gilt eine Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Stellung im Finanz- und Lastenausgleich.
Mehr Informationen zur Förderrichtlinie Nahmobilität
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